Wichtiger Hinweis im Schadenfall
Verhalten am Unfallort
- Warnblinkanlage einschalten
- Vor dem Aussteingen auf den Verkehr achten
- Warnweste anziehen
- Auf der Autobahn sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen
- Unfallstelle absichern / Warndreieck aufstellen
- Wenn nötig erste Hilfe leisten
- Falls erforderlich Notruf und Polizei verständigen
Beweise für eigene Ansprüche sichern / Ein Handy hat jeder dabei
- Bilder vom Unfallort erstellen
- Bilder vom eigenen Fahrzeug erstellen
- Bilder vom Unfallgegner erstellen
- Unfallprotokoll ausfüllen und wenn nicht vorhanden:
- Kennzeichen vom Unfallgegner notieren
- Daten von Unfallgegner notieren
- Daten von Zeugen aufnehmen
- Wenn möglich die Schuldfrage klären und vom Unfallverursacher schriftlich bestätigen lassen
- Keine eigenen Schuldgeständnisse abgeben
Ihr gutes Recht:
Nach §249 BGB hat der Geschädigte nach einem unverschuldetem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenzustandes erforderlich sind, sofern notwendigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Die Ansprüche im Haftpflichtschadenfall
- Erstattung der Gutachtenkosten
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten
- Erstattung der Abschlepp-/ und Bergekosten
- Erstattung Standgeldkosten
- Regulierung des vollständigen Fahrzeugschaden
- Erstattung des Nutzungsausfalles bzw. Mietwagenkosten
- Arztkosten / Schmerzensgeld
Informieren Sie sich zur Sicherheit bei einem Fachanwalt.