Wichtiger Hinweis im Schadenfall

Verhalten am Unfallort

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Vor dem Aussteingen auf den Verkehr achten
  • Warnweste anziehen
  • Auf der Autobahn sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen
  • Unfallstelle absichern / Warndreieck aufstellen
  • Wenn nötig erste Hilfe leisten
  • Falls erforderlich Notruf und Polizei verständigen

Beweise für eigene Ansprüche sichern / Ein Handy hat jeder dabei

  • Bilder vom Unfallort erstellen
  • Bilder vom eigenen Fahrzeug erstellen
  • Bilder vom Unfallgegner erstellen
  • Unfallprotokoll ausfüllen und wenn nicht vorhanden:
    • Kennzeichen vom Unfallgegner notieren
    • Daten von Unfallgegner notieren
    • Daten von Zeugen aufnehmen
  • Wenn möglich die Schuldfrage klären und vom Unfallverursacher schriftlich bestätigen lassen
  • Keine eigenen Schuldgeständnisse abgeben

Ihr gutes Recht:

Nach §249 BGB hat der Geschädigte nach einem unverschuldetem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenzustandes erforderlich sind, sofern notwendigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Die Ansprüche im Haftpflichtschadenfall

  • Erstattung der Gutachtenkosten
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten
  • Erstattung der Abschlepp-/ und Bergekosten
  • Erstattung Standgeldkosten
  • Regulierung des vollständigen Fahrzeugschaden
  • Erstattung des Nutzungsausfalles bzw. Mietwagenkosten
  • Arztkosten / Schmerzensgeld

Informieren Sie sich zur Sicherheit bei einem Fachanwalt.